Zertifikat Entsorgungfachbetrieb 2017-2018
01.02.2018 Erstellt von Stefan Bothur
Wir konnten auch 2017 alle Kriterien zur erfolgreichen Zertifizierung nach § 56 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) erfüllen und sind somit berechtigt den Titel Entsorgungsfachbetrieb bis zum Oktober 2018 zu führen.
Das aktuelle Zertifikat finden Sie unter dem Menüpunkt Zertifikate.