Zertifizierung zum Fachbetrieb nach WHG (Wasserhaushaltsgesetz)
30.08.2019 Erstellt von Stefan Bothur
Wir haben auch in diesem Jahr erfolgreich unser Zertifikat “verteidigt” und dürfen auch weiterhin Arbeiten nach § 19 I des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) entprechend der im Zertifikat aufgeführten Tätigkeiten ausführen an:
Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen und Herstellen, Behandeln, die zur Verwenden mit wassergefährdenden Stoffen vorgesehen sind.
Die zertifizierten Tätigkeiten sind:
Errichten, instand setzen, von innen reinigen und Stilllegung
mit den weiteren Tätigkeiten:
- Montagearbeiten im Zuge der Anlagenreinigung
- Reinigen
- Stilllegen von Anlagen
- Montage von Silagesickersaftanlagen